Nützliche Info
Man kann die Nichtigkeitserklärung eines verfassungswidersprechenden Gesetzes durch den VfGH (Verfassungsgerichtshof) damit abwenden, indem man das entsprechende Gesetz direkt in das B-VG (Bundesverfassungsgesetz) einbaut.
Das geht sogar, wenn das Gesetz bereits vom VfGH als nichtig erklärt wurde.
Das geht sogar, wenn das Gesetz bereits vom VfGH als nichtig erklärt wurde.
Alhym - 10. Feb, 03:05